- Fundamentalrecht
- Grundrecht
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Grundrecht — Fundamentalrecht * * * Grụnd|recht 〈n. 11; meist Pl.〉 1. unantastbares Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat 2. 〈Völkerrecht〉 Recht der Staaten auf Gleichberechtigung, Selbstständigkeit, Exterritorialität u. gegenseitigen Verkehr * * *… … Universal-Lexikon
Autonomie — Autonomie, in größerem oder kleinerem Umfang, im öffentlichen wie im Privatrecht die Befugniß, sich selber das Recht, das Gesetz zu geben. So besitzt in einer Republik das Volk A. für die Staatsgesetzgebung; manche Städte für ihre Verfassungen;… … Herders Conversations-Lexikon